✅ Anerkannte Nachweise (DIN EN ISO/IEC 17025)
✅ Flexible Termine deutschlandweit
✅ Direkte Buchung über uns
• Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für forensische Zwecke
• Kompetente Beratung durch Verkehrsmediziner / Verkehrsmedizinerinnen und Toxikologen/Toxikologinnen
• Geschultes Personal im Bereich der Probenahme von Urin- oder Haarproben für gültige Abstinenznachweise
• Einheitliche QM-Vorgaben mit einem einheitlichen Kundenverwaltungsprogramm.
• Akkreditiertes Netzwerk zur Probenahme (Sie können z.B. auf Montage in Frankfurt ebenso Ihre Probe abgeben, wie an Ihrem Standort München
Ein Abstinenznachweis ist in vielen Fällen Voraussetzung für eine erfolgreiche MPU nach Alkoholdelikten.
Er wird durch Haaranalysen oder Urin-Screenings geführt.
Dauer:
Bei einmaliger Auffälligkeit meist 6 Monate
Bei langjährigem oder schwerem Konsum oft 12 Monate bis zu 18 Monate
Nachweisverfahren:
Haaranalyse: Bis zu 3 cm Haarlänge = 3 Monate Nachweiszeit
Urintests: unangekündigte Screenings über mehrere Monate verteilt
Wichtig: Die Proben müssen in einem akkreditierten Labor (DIN EN ISO/IEC 17025) erfolgen, sonst akzeptiert die MPU-Stelle den Nachweis nicht.
Die Abstinenz muss lückenlos nachgewiesen sein – keine Pausen!
Wer wegen Drogen im Straßenverkehr aufgefallen ist, muss fast immer nachweisen, dass er dauerhaft abstinent lebt.
Dauer:
Meist mindestens 12 Monate bis zu 18 Monate, bei harten Drogen (z. B. Kokain, Amphetamin, Opiate) fast immer ein Jahr
Bei Cannabis kann in Einzelfällen 6 Monate genügen – oft aber auch 12 Monate
Nachweisverfahren:
Haaranalyse: Bis zu 12 Monate möglich (1 cm Haar = 1 Monat Nachweiszeit, maximal 12 cm)
Urintests: Mehrere Screenings über das Jahr verteilt, kurzfristig angekündigt
Auch hier gilt: Nur Nachweise aus anerkannten, akkreditierten Laboren werden akzeptiert.
Bereits kleine Rückfälle können die gesamte Zeitspanne zunichtemachen – dann muss die Abstinenz neu begonnen werden.